Präambel
Lesen Sie, was Sie zu beachten haben, wenn Sie US-amerikanische Doktortitel in Deutschland tragen wollen. Gleichheit vor dem Gesetz steht zwar in der deutschen Verfassung, doch das interessiert die Behörden in Deutschland nicht. US amerikanische Ehrendoktortitel von US amerikanischen Kirchen werden diskriminiert, obgleich es mit den Ehrendoktortiteln Dr. h.c. (honoris causa, ehrenhalber) deutscher Universitäten in Deutschland gleichwertig sind und keine akademischen Grade darstellen. Diese kleine Abhandlung dient lediglich der Information rechtlicher Bedingungen in Deutschland. Rechtliche Beratung erhalten Sie bei ihrem Rechtanwalt.
Kirchliche Doktortitel und Ehrendoktortitel
Jede Kirche in den USA darf kirchliche Ehrengrade verleihen. Meist erwarten die Kirchen eine kleine Spende als Dank. die Kirche würdigt mit dem Doktortitel das Lebenswerk eines Menschen oder dessen Lebenserfahrung. Die Fachbereiche sind vielfältig von Motivation bis Parapsychologie, von Astrologie bis Ufos oder Religion. Die Theologie ist in den USA kein akademischer Grad und deshalb dürfen auch US Kirchen den Ehrendoktortitel Doctor of Theology vergeben. In Deutschland wäre das strafbar, deshalb vermitteln wir diesen Titel nicht nach Deutschland. In den USA gibt es echte Gleichberechtigung, d.h. was für eine Kirche gilt, gilt auch für jede andere Kirche ebenfalls. Viele Ehrengrade sind auch akkreditiert.
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Die von den US Kirchen verliehenen kirchlichen Doktortiteln (Ehrendoktortitel oder Professortitel) sind keine akademische Grade. Es sind kirchliche Ehrentitel mit religiösen Fachrichtungen. Die verliehenen Titel werden offiziell mit einer Urkunde bestätigt. Eine Nostrifizierung der Titel (Eintragung in Ausweispapiere) ist nicht notwendig und rechtlich in Deutschland nicht möglich.
Der Erwerber trägt die Verantwortung zum rechtmäßigen Verwendung der Doktortitel und Professortitel. Bitte befragen Sie dazu das in ihrem Bundesland zuständige Ministerium für Wissenschaft und Bildung. Eine Verfassungsbeschwerde der Prixton Church beim deutschen Bundesverfassungsgericht wurde leider abgelehnt, was die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber Ehrendoktortitel deutscher Universitäten oder gar akademischen Graden betrifft.
Derzeit raten wir davon ab, unsere kirchliche Doktor- und Professortitel (auch Bachelor oder Master) in Deutschland, Schweiz und Austria zu tragen!
Die Kultusministerkonferenz beschloß am 14.04.2000 die "Grundsätze für die Reglung der Führung ausländischer Hochschulgrade". Darin heißt (Auszugsweise):
"2. Ein ausländischer Ehrengrad der nach einer nach dem Recht des Herkunftslandes zur Verleihung berechtigten Hochschule oder anderer Stelle verliehen wurde, kann [...] in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Stelle geführt werden [...]"
"5. Eine von den Ziffern 1 bis 3 abweichende Grad- und Titelführung ist untersagt. Durch Titelkauf erworbene Grade dürfen nicht geführt werden (Anmerkung: Die von uns vermittelten Doktortitel werden gegen eine Spende verliehen und nicht verkauft!). Wer einen Grad führt, hat auf Verlangen einer Ordnungsbehörde die Berechtigung hierzu urkundlich nachzuweisen."
Weitere Informationen finden Sie im jeweiligen Hochschulgesetz (HochSchG) Ihres Bundeslandes (Ausländische Grade).
Eine Liste der Hochschulgesetze finden Sie im Internet unter der URL:
https://www.bildungsserver.de/hochschulgesetze-der-laender-226-de.html
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Rechtslage im Ausland
Wenn Ihnen rechtliche Informationen zum Tragen der Doktortitel in Österreich, der Schweiz oder anderen Ländern vorliegen, freuen wir uns über einen entsprechenden Hinweis.
Präambel
Lesen Sie, was der Unterschied ist zwischen einem Ehrendoktor (auch Ehrendoktorwürde, Ehrendoktortitel, Dr.h.c. und Honoris Causa oder Honorary Degree), wie er etwa von US Kirchen verliehen werden und einem akademischen Grad (Doktortitel). Ausführliche Rechtliche Beratung erhalten Sie bei ihrem Rechtanwalt.
Der akademische Doktorgrad wird nur nach erfolgreichem Studium und Dissertation (Doktorarbeit, Promovieren) von Hochschulen oder Universitäten vergeben.
Bei Ehrendoktortiteln findet man immer wieder die lateinische Wörter honoris causa (abgekürzt h. c.). Das heisst nichts anderes wie "ehrenhalber" oder "der Ehre wegen"). In deutschen Ausweispapiere wird der Ehrendoktortitel normalerweise als "DR. HC." oder "DR. EH." eingetragen, um zu erkennen, dass es sich um einen Ehrendoktortitel handelt und kein durch akademischer Doktorgrad. Wenn jemand drei oder mehr Ehrendoktortitel hat, verwendet er die Abkürzung Dr. h.c. mult. (honoris causa multiplex), also mehrfacher Ehrendoktor.
Bologna-Prozess in Europa
Innerhalb der EU wird zur Vereinheitlichung die Hochschulabschlüsse in drei Stufen eingeteilt: Bachelor, Master und Doktortitel. In vielen EU-Ländern gab es vorher nur das Diplon und den Doktortitel.
Kein Anrecht mit Doktor angesprochen zu werden
In Deutschland ist der akademische Doktorgrad kein Teil vom Namen, somit besteht kein Recht darauf, mit einem akademischen Grad angesprochen zu werden. Aber man spricht auch den Bäcker um die Ecke nicht mit Herr Bäcker Johann an...